Klare Zugangsregelungen für das Gemeindehaus
Für das Gemeindehaus ist die 2G-Regel für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich (geimpft, genesen). Die Gruppenleitenden sind verpflichtet, dies zu kontrollieren. Maske und Abstand sind einzuhalten.
Chöre proben ausschließlich in der Kirche. Es darf nur mitsingen, wer durch Impfung oder Genesung immunisiert ist. (2G-Regel) Abstände sind zu beachten.
Das Gemeindebüro ist bis zur Tür-Absperrung zu betreten. Maske und Abstand ist verpflichtend. Wer kein G nachweisen kann, meldet sich nur kurz und wartet dann vor dem Haus, bis die Bürokraft zu ihr/ihm kommt. Wartende Besucher*innen des Büros müssen im Vorraum (mit Maske) oder draußen den Abstand beachten.
Das komplette aktuell gültige Corona-Hygienekonzept liegt im Büro vor. Da es ständig angepasst werden muss, werden hier nur die wichtigsten Änderungen genannt.